Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Pflicht ab Juni 2025 (BFSG)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Juni 2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was ist das genau und betriff mich das?

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab da ist es Pflicht für Unternehmen. Doch wen betrifft es und was genau ist das eigentlich?

Betrifft mich das Barrierefreiheitsgesetz?

Grundsätzlich kann man das durch folgende Kriterien prüfen. Nicht relevant ist das Gesetz für Unternehmen die:

  • weniger als 10 Mitarbeiter haben und
  • weniger als 2 Mio. Umsatz im Jahr haben.
  • deren Dienstleistung oder Produkte sich nur an Unternehmer richten (B2B)

Wenn Sie genau wissen wollen ob Sie betroffen sind, melden Sie sich bei uns. Wir machen den Barriere Check!

Was muss ich machen wenn mich das Gesetz betrifft?

Kurz und knapp:

  1. Die Website barrierefrei gestalten bis zum 28. Juni 2025
  2. Eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website hinterlegen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung beider Punkte. Melden Sie sich bei uns und wir prüfen bei Ihnen was alles zu machen ist.

Themen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
Wer ist betroffen? | Was muss ich umsetzen? | Was passiert wenn ich das Barrierefreiheitsgesetz nicht einhalte? | Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eigentlich?

1. Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

  1. Es betrifft grundsätzlich mal alle bei denen man einen Vertrag über die Website abschließen oder anbahnen kann, z.B. durch einen Kauf oder eine Buchung. Also alle die etwas anbieten und mit denen man deswegen Kontakt aufnehmen kann oder soll.
  2. Wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter haben sind Sie von dem Gesetz betroffen.
  3. Wenn Sie mehr als 2 Millionen Umsatz im Jahr haben müssen Sie das BFSG beachten.
  4. Sie sind betroffen wenn sich Ihr Unternehmen an auch an Verbraucher richtet. (B2C Geschäft).
  5. Es ist völlig unabhängig welche Geschäftsform Sie haben.

Wir machen mit Ihnen den Barrierefreiheits-Check. Melden Sie sich bei uns!

2. Was muss ich umsetzen wenn ich betroffen bin?

Erstens müssen Sie bis zum 28. Juni 2025 die Barrierefreiheit für Ihre Website umsetzen. Das ist leider etwas undurchsichtig da es keine genauen Vorgaben gibt. Ganz grob hier ein Fahrplan:

  1. Technische Anforderungen:
    Kompatibel mit technischen Assistenten, durchgängiger und sauberer HTML-Code und ARIA Attribute, Tastaturbedienbarkeit.
  2. Inhalte und Gestaltung barrierefrei umsetzen:
    Einfache Sprache verwenden und keine verschachtelten Sätze benutzen, die wichtigsten Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung stellen, saubere Gliederung der Überschriften, Unterüberschriften und Texte, serifenlose Schrift verwenden, große und skalierbare Schriften verwenden, keine grellen Farben und gute Kontraste verwenden, logische und klare Navigation, ALT Texte für Bilder verwenden, alle Verlinkungen gut kennzeichnen mit Unterstrich oder Farbe, keine Effekte die flackern oder blinken verwenden.
  3. Interaktive Elemente:
    Dem Nutzer verschiedene Kontaktmöglichkeiten anbieten, barrierefreie Captchas benutzen, für Links und Buttons aussagekräftige Texte verwenden, Formular Eingabefelder klar beschriften, dem Nutzer einfache Erklärungen und Anleitungen zur Verfügung stellen.

3. Was passiert wenn ich das Barrierefreiheitsgesetz nicht umsetze?

Wenn Sie das BFSG NICHT umsetzen obwohl Sie es müssten, können Sie abgemahnt werden und es drohen Bußgelder bis zu 100.00 Euro.

Abgemahnt werden können Sie von den Marktüberwachungsbehörden (staatliche Stellen die dieses Gesetz überwachen), die bei einem Verstoß allerdings erst mal eine Aufforderung zum Tätigwerden aussprechen. Sie können auch vom Wettbewerb abgemahnt werden.

Sie wollen mit Ihrer Website barrierefrei gestalten?

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eigentlich genau?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) soll Barrieren im Bereich der digitalen Medien beseitigen. Das gesellschaftliche Leben findet inzwischen zum großen Teil auch digital statt. Soziale Verknüpfungen, Onlinebestellungen oder Online Terminvereinbarungen betrifft auch behinderte oder beeinträchtigte Menschen. Um diesen den Zugang zu digitalen Dienstleistungen und zum Internet zu vereinfachen, wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen.